Besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben

Unterstufe

  • Zusätzliche Stunden zur Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5
  • Feststellung der Rechtschreibleistung (nach Zustimmung der Eltern) in Jahrgangsstufe 5 durch den diagnostischen Rechtschreibtest „DRT 5“. Mit diesem Test wir die Rechtschreibleistung objektiv festgestellt. Dabei werden spezifische Fehlerschwerpunkte ermittelt, die als Grundlage für eine gezielte Förderung dienen.
  • Förderstunde in Jahrgangstufen 5 und 6 für die Schülerinnen und Schüler, die im DRT 5 besondere Auffälligkeiten gezeigt haben.

 

Nachteilsausgleich in der Unter- und Mittelstufe

Auf der Basis der durch die Deutschlehrkräfte festgestellten Probleme beim Lesen und Rechtschreiben kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser wird den Eltern entweder von der Klassenkonferenz vorgeschlagen oder von ihnen selbst beantragt.

Ein Vermerk des Nachteilsausgleich in den Zeugnissen erfolgt in folgenden Fällen nicht:

  • Die Art und Weise bzw. die Bedingungen der Leistungserbringung werden den besonderen Schwierigkeiten der Schülerin bzw. des Schülers angepasst (zum Beispiel: verlängerte Bearbeitungszeiten, Zulassen eines Computers mit einem Textverarbeitungsprogramm ohne Rechtschreibprüfung, vergrößerte Schrift auf dem Aufgabenblatt).
  • Die Leistungsanforderungen werden angepasst, jedoch bei gleichbleibenden fachlichen Anforderungen (zum Beispiel: mündliche statt schriftliche Arbeiten).

Ein Vermerk des Nachteilsausgleichs in den Zeugnissen muss hingegen erfolgen, wenn sich hieraus auch geringere fachliche Anforderungen ergeben. Dies kann bei Aufgabenstellungen mit verringertem fachlichen Niveau, bei Entfall der Lese- und Rechtschreibleistung, bei der stärkeren Gewichtung der mündlichen Leistungen, oder bei der zusätzlichen Bereitstellung eines Wörterbuchs der Fall sein.

Nachteilsausgleichleich in der gymnasialen Oberstufe

In der Regel sollten die Fördermaßnahmen spätestens bis zum Ende der Mittelstufe abgeschlossen sein.

Falls eine Fortsetzung in der gymnasialen Oberstufe notwendig ist, muss dies durch die Eltern bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Einführungsphase beantragt werden. Der begründete Antrag wird beim Schulleiter vorgelegt. Dieser leitet ihn an das Staatlichen Schulamt weiter. Nach einer Genehmigung durch das Schulamt entscheidet die Klassenkonferenz über die konkreten Fördermaßnahmen.

Nachteilsausgleich in der Abiturprüfung

Ist ein Nachteilsausgleich auch in der Abiturprüfung notwendig, beantragen die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler diesen erneut beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (in der Regel ist dies der Schulleiter).

Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der bisherigen Fördermaßnahmen.

Möglich ist hier nur ein Nachteilsausgleich, bei dem die fachlichen Anforderungen an die Abiturprüfung unberührt bleiben.

Beratung

  • Deutschlehrkräfte (erste Ansprechpartner)
  • Koordinatorin für Lese- und Rechtschreibschwäche: Regina Jung
  • Gymnasiale Oberstufe: Hans-Joachim Schwietering (Studienleiter), Katrin Czajkowski (Leiterin des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfelds)