Das Hessische Kultusministerium hat Informationen zur Coronaprophylaxe an Schulen, insbesondere für die Zeit nach den Herbstferien herausgegeben.
- Vor den Herbstferien erhalten die Schülerinnen und Schüler das Angebot, eine Packung der COVID-19 Antigen-Schnelltestkits (5 Tests) mit nach Hause zu nehmen. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, sich vor Schulbeginn nach den Ferien zu testen.
- Vom 31. Oktober bis 11. November erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte die Möglichkeit, drei Antigen-Selbsttests pro Woche mit nach Hause zu nehmen, danach besteht der üblich Anspruch auf zwei Tests pro Woche.
Dem Infektionsrisiko begegnet man am besten durch eigenverantwortliches Handeln. Man sollte sich und andere nicht unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Insbesondere gilt:
- Eine positiv getestete Person befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage seit Erstnachweis des Erregers in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 anhalten, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
- Das Tragen einer medizinischen Maske bietet nach wie vor einen sicheren Schutz vor Ansteckung. Nach einem bestätigten Infektionsfall mit SARS-CoV 2 in der Klasse wird empfohlen, freiwillig für fünf Tage eine solche Maske zu tragen.
- Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben, unabhängig von Corona. Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen.
Weitere Hinweise: Schulschreiben des Hessischen Kultusministers