Das Hessische Kultusministerium hat in einem Schreiben an die Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die ab 2. Mai 2022 gültigen Corona-Regelungen an Schulen zusammengestellt.
Mit den Regelungen wir die Strategie der Landesregierung fortgesetzt, eigenverantwortliches Handeln zu stärken:
- Die Testpflicht an den Schulen entfällt, sodass die Schule auch keine Bestätigung mehr in das Testheft für Schülerinnen und Schüler eintragen kann.
- Auf Wunsch werden kostenfrei Testkits für die Schülerinnen und Schüler zur Eigenanwendung zu Hause ausgegeben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dieses Angebot von den Fachlehrkräften zunächst am Montag, 2. Mai 2022, in der ersten Unterrichtsstunde.
- Die Zeit der Absonderung für mit an Corona erkrankten Personen wird auf fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitsymptome für COVID-19 nach der Isolation weiterhin bestehen, sollen die betreffenden Schülerinnen und Schüler die Isolation fortsetzen. Sie sind in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome vom Unterricht entschuldigt.
- Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur noch bei Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich.
- Auch für den Sport- und Musikunterricht entfallen die bisherigen Einschränkungen.
Es gilt der folgende schulische Hygieneplan:
Download: Brief des Kultusministeriums