Stand: 14. März 2020
- Grundsätzlich wird empfohlen, persönliche Gesprächskontakte auf wenige, bekannte Personen zu reduzieren.
- Alle Wander- und Studienfahrten, Exkursionen, Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen müssen für den Rest des Schuljahres leider abgesagt werden. Das Land Hessen übernimmt die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Hierzu müssen Umbuchungsmöglichkeiten geprüft, Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung geltend gemacht sowie vom Reiseveranstalter verlangt worden sein, dass ersparte Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die aus vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurückkehren, müssen eine 14-tägige Selbstquarantäne einhalten. Bitte informieren Sie in diesem Fall das Sekretariat unter der unten stehenden Telefonnummer oder per E-Mail (sekretariat @ ths-homberg.de).
- Die Regelungen für Klassenarbeiten und Leistungsnachweise werden so angepasst, dass die Schülerinnen und Schüler durch den Unterrichtsausfall keine Nachteile haben. Hierzu erwarten wir einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums.