Die Regelungen für die Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen in Hessen bleiben zunächst bis einschließlich zum Freitag, 12. Februar 2021, bestehen.
Schülerinnen und Schüler sollen nach Beschluss der Landesregierung bis zur Jahrgangsstufe 6, wann immer möglich, zu Hause bleiben und werden im Distanzunterricht beschult. Ab Jahrgangsstufe 7 ist ausschließlich Distanzunterricht vorgesehen. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Die Forschung zeigt, dass zu den wirksamsten Maßnahmen gegen das Corona-Virus Ausgangssperren und die Schließung (oder zumindest Einschränkung) von Orten gehören, an denen sich Menschen in kleinerer oder größerer Zahl über einen längeren Zeitraum versammeln. Dies gilt auch für Schulen.
Eine Forschergruppe der Universität Wien hat sich mit der Wirksamkeit von Interventionen durch Regierungen weltweit beschäftigt und kommt zu dem Schluss:
Während in früheren Studien, die auf einer geringeren Anzahl von Ländern basierten, Schulschließungen eine geringe Auswirkung auf die Ausbreitung von COVID-19 zugeschrieben wurde, sprechen neuere Erkenntnisse für die Bedeutung dieser Intervention; so wurde festgestellt, dass Schulschließungen in den Vereinigten Staaten die COVID-19-Inzidenz und -Mortalität um etwa 60 % reduzieren. Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit einer Contact-Tracing-Studie aus Südkorea, die ergab, dass Jugendliche im Alter von 10-19 Jahren das Virus mit größerer Wahrscheinlichkeit verbreiten als Erwachsene und Kinder in häuslicher Umgebung.
(Haug, N., Geyrhofer, L., Londei, A. et al. (2020). „Ranking the Effectiveness of Worldwide COVID-19 Government Interventions“. Nature Human Behaviour 4, 1308; meine Übersetzung)
Wir appellieren daher noch einmal an alle Eltern, ihre Kinder auch in den Klassen 5 und 6 nur im äußersten Notfall in die Schule zu schicken.
Um die Betreuung Kinder zu Hause zu erleichtern, wurde in dieser Woche das Kinderkrankengeld erweitert. Dadurch hat jedes Elternteil in diesem Jahr Anspruch, zwanzig Tage (bislang: zehn Tage) zu Hause auf das eigene Kind aufzupassen und Kinderkrankengeld zu erhalten. Dieses entspricht in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Sollte sich die Infektionslage in den kommenden Wochen verschärfen, sind weiterreichende Einschränkungen und Schließungen möglich.
Weitere Hinweise: Elternbrief des Hessischen Kultusministers