Manchmal kann es für eine Schülerin oder einen Schüler sinnvoll sein, freiwillig eine Klassenstufe zu wiederholen. Das nennt man „freiwilligen Rücktritt“. Hier erklären wir, was Eltern darüber wissen sollten:

1. Wie erfolgt ein freiwilliger Rücktritt?

  • Ein freiwilliger Rücktritt ist nur mit einem schriftlichen Antrag der Eltern möglich.
  • Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor der Zeugnisausgabe zum Schuljahresende bei der Schulleitung eingereicht werden. In besonderen Ausnahmefällen kann die Schule auch noch bis zu sechs Wochen vor der Zeugnisausgabe über einen Rücktritt entscheiden.
  • Ein Rücktritt ist nur dann erlaubt, wenn er dem Lernen und der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers wirklich hilft.
  • Wenn die Klassenkonferenz dem Rücktritt zustimmt, geht die Schülerin oder der Schüler zurück in die Klassenstufe, die sie oder er im Vorjahr besucht hat.

2. Kann man beliebig oft zurücktreten?

  • Nein. Eine Schülerin oder ein Schüler darf nicht freiwillig in eine Klasse zurücktreten, die sie oder er schon einmal freiwillig wiederholt hat oder wegen Nicht-Versetzung wiederholen musste.
  • Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Schwierigkeiten in der Schule nicht auf mangelndem Können oder fehlendem Fleiß beruhen, sondern auf  besonderen Umständen, für die Ihr Kind nichts kann  (z.  B. längere Krankheit).

3. Was passiert nach dem Rücktritt?

  • Wenn Ihr Kind wieder in die ursprünglich verlassene Klassenstufe zurückkehrt, braucht es keine erneute Versetzungsentscheidung.
  • Für die weitere Schullaufbahn zählen die Leistungen aus dem Wiederholungsjahr.

Wenn Sie überlegen, ob ein freiwilliger Rücktritt für Ihr Kind sinnvoll ist, sprechen Sie frühzeitig mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. So kann gemeinsam die beste Lösung gefunden werden.