Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium die Richtlinien für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen überarbeitet.

Neu sind die Hinweise zum Umgang mit Geschwistern und Angehörigen in Quarantäne (Seite 2, unten):

  • Auch gesunde Geschwister dürfen die Schule nicht besuchen, sofern die anderen Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen.
  • Wenn andere Angehörige eines Hausstandes sich in einer Quarantäne befinden, die das Gesundheitsamt angeordnet hat, dürfen Kinder unter zwölf Jahren dieses Hausstandes die Schule nicht besuchen.

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