Wie bereits nach den Sommerferien gelten an allen hessischen Schulen in den ersten zwei Wochen nach den Ferien (25. Oktober bis einschließlich 5. November 2021) besondere Hygienebestimmungen.
In den sog. Präventionswochen
Als Negativnachweis gilt auch während der Präventionswochen ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein außerschulischer Testnachweis von einem vom Gesundheitsamt anerkannten Testzentrum („Bürgertest“). Bürgertests dürfen höchstens 72 Stunden vor Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Weitere Informationen, auch zur Gültigkeit des schulischen Testhefts in den Herbstferien, finden Sie im Brief des Hessischen Kultusministeriums.