Die Hessische Landesregierung passt die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) in zwei Schritten der aktuellen Lage an. Für uns sind folgende Punkte relevant.

Ab 22. Februar 2022 gilt:

  • Im Fall einer festgestellten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind an den folgenden sieben Tagen (bisher: 14 Tagen) in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe tägliche Testungen erforderlich. (§ 13 Abs. 1 CoSchuV)

 

Ab 7. März 2022 gilt außerdem:

  • Eine medizinische Maske muss im Schulgebäude nur noch bis zur Einnahme eines Sitzplatzes getragen werden.
  • Veranstaltungen in den Schulräumen sind mit geimpften, genesenen und/oder getesteten Personen wieder möglich. Von den Besucherinnen und Besuchern sind während der Veranstaltung medizinische Masken zu tragen. Weitere Einschränkungen ergeben sich nur bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmerinnen oder Teilnehmern. (§§ 2 Abs. 1, 16 Abs. 1 CoSchuV).

Alle gültigen Vorgaben finden Sie auf der Seite der Hessischen Landesregierung und im Schreiben des Hessischen Kultusministers.