Mit der Neufassung der Coronavirus-Schutzverordnung ergeben sich ab Freitag, 25. Juni 2021, Veränderungen für unseren Schulbetrieb.
Die wesentlichen Punkte sind:
- Eine Mund-Nase-Bedeckung muss im Schulgebäude nur noch solange getragen werden, bis ein Sitzplatz eingenommen wurde.
- Die Maskenpflicht im Freien entfällt.
- Für Schülerinnen und Schüler ist das Tragen einer Alltagsmaske ausreichend, wenn sie ihren Sitzplatz verlassen. Diese muss jedoch vollständig am Gesicht anliegen und Mund sowie Nase bedecken. Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske (OP- der FFP2-Maske).
- Alle anderen Personen müssen, sobald sie vom Sitzplatz aufstehen, eine medizinische Maske tragen: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 ohne Ausatemventil. Dies gilt somit für alle Lehrkräfte, aber auch beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Eltern.
Die übrigen Hygieneregeln gelten unverändert fort: Testpflicht, Abstand halten, Hygiene beachten, Lüften und bei akuten Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.
Weitere Informationen:
Erlass des Hessischen Kultusministeriums
Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV)