Stand: 15. Mai 2020 – Stundenpläne: 14. Mai 2020. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Wir freuen uns, Ihnen und Euch mitzuteilen, dass unsere Schule ab dem 18. Mai wieder ihre Pforten öffnet. Auf dieser Seite geben wir den jeweils aktuellen Sachstand wieder.

1. Rahmenbedingungen des Unterrichts

  • Vorrang haben nach wie vor der Infektionsschutz und die damit verbundenen Regelungen (Hygienemaßnahmen, Abstand, Mund-Nase-Schutz, Schutz von Personen, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben).
  • Unter dieser Prämisse werden alle Schülerinnen und Schüler die Schule bis zu den Sommerferien besuchen.
  • Ziel der Wiedereröffnung der Schulen ist es nicht, den Lehrplan zu erfüllen, sondern den Austausch miteinander zu ermöglichen. Aus diesem Grunde ist weiterhin Fernunterricht für alle Lerngruppen vorgesehen. Die Schule arbeitet kontinuierlich daran, die Situation des Fernunterrichts zu verbessern. Für die Schaffung einer einheitlichen, schulweiten digitale Lernumgebung ist die Frage der Finanzierung leider nicht geklärt.
  • Gruppen- und Partnerarbeit sind nicht möglich.
  • Sportunterricht kann derzeit aus Infektionsschutzgründen nicht angeboten werden.
  • Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief des hessischen Kultusministers.

 

2. Stundenplan

  • Der Unterricht findet im sechstägigen Wechsel an Schultagen in zwei Gruppen von Jahrgangsstufen statt: 5, 6, 7, 8, 11 und 5, 6, 9, 10.
  • Die Unterstufe ist in beiden Gruppen vertreten. Bei diesen Kindern und Jugendlichen sehen wir einen besonderen Bedarf, mit den Lehrkräften in direkten Kontakt zu treten und sich austauschen zu können.
  • Auf dem Stundenplan stehen vor allem die sog. Hauptfächer: Deutsch, Mathematik und Englisch. Da einige Lehrkräfte zur Risikogruppe zählen, kann das Hauptfachprinzip jedoch nicht durchgängig beibehalten werden.
  • Uns stehen 16 Räume zur Verfügung, die von ihrer Größe her geeignet sind, die notwendigen Hygieneregeln einzuhalten. Dennoch müssen wir die Klassen bzw. Lerngruppen dritteln. Die Zuordnung erfolgt alphabetisch. Dies bedeutet, dass sich die Schülerinnen und Schüler einer alphabetischen Gruppe in ihrem Sechstagesrhythmus zweimal sehen.
  • Die Einzelheiten finden Sie in den Stundenplänen für den Präsenzunterricht, die Sie als PDF  herunterladen können. Die Schülergruppen sind alphabetisch nach Nachnamen eingeteilt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler gehen direkt nach dem Eintreffen im Gebäude in die zugewiesenen Räume, wo die Lehrkräfte sie erwarten. Ein Aufenthalt in der Pausenhalle oder auf den Fluren ist nicht gestattet.
  • Vom 2. bis 4. Juni 2020 findet wegen des Abiturs kein Unterricht statt, am 19. Juni nur Fernunterricht.

 

3. Hygieneplan

Für den Unterricht und für den Aufenthalt in den Gebäuden und Außenanlagen der Schule gelten besondere Bestimmungen. Folgende Hygieneregeln, die auch im Gebäude und in den Klassenräumen aushängen, müssen zwingend beachtet werden. Hier ist jeder Einzelne in seiner Verantwortung gefragt:

  • Zu Beginn des Unterrichts besprechen die Lehrkräfte den Hygieneplan noch einmal mit ihren Schülerinnen und Schülern.
  • Wichtig ist, dass die Regeln bereits beim Betreten der Schule eingehalten werden, insbesondere das Abstandsgebot und die Vermeidung von direktem Kontakt wie Umarmungen oder Händeschütteln.
  • Beim Gehen auf den Gängen ist auf das Einbahnstraßensystem zu achten. Auf diese Weise reduzieren wir zufällige Begegnungen.

 

4. Pausen und Toilettengänge

  • Um die Infektionsgefahr möglichst klein zu halten, bleiben alle Schülerinnen und Schüler in den Pausen in ihrem Klassenraum. Dabei wird der Raum gelüftet.
  • Wird eine Toilette aufgesucht, so darf diese nur einzeln betreten werden. Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass auf dem Weg dorthin das Einbahnstraßensystem der Schule und der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Ggf. muss vor der Toilette in der Pausenhalle eine Schlange unter Einhaltung des Abstands gebildet werden.
  • Cafeteria und Mensa bleiben geschlossen. Wir bitten die Eltern, ihren Kindern einen gesunden Snack mitzugeben.

 

5. Ganztagsbetrieb / Pädagogische Mittagsbetreuung

  • Der Präsenzunterricht endet nach der sechsten Stunde.
  • In kleinen Gruppen wird die pädagogische Mittagsbetreuung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 wieder möglich sein. Hierzu müssen die Eltern ihre Kinder gesondert im Sekretariat anmelden. Die bisherigen Anmeldungen sind nicht mehr gültig.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt zehn Schülerinnen und Schüler, wobei die Kinder, die für die Notbetreuung angemeldet wurden, Vorrang haben.

 

6. Befreiung vom schulischen Präsenzbetrieb

Die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona¬-Virus vom 13. März 2020 in der Fassung vom 7. Mai 2020 trifft hierzu neue Regelungen. Hiernach können befreit werden:

  • Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie selbst oder Personen, mit denen sie in einem Hausstand leben, aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind,
  • Lehrkräfte sowie sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die selbst über 60 Jahre alt sind,
  • Schülerinnen, Schüler, wenn Personen, mit denen sie in einem Hausstand leben, über 60 Jahre alt sind.

Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag. Ist Ihr Kind betroffen, so stellen Sie den Antrag bitte unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der Schulleitung. Im Falle des Zusammenlebens mit älteren Menschen reicht eine formlose Bestätigung durch die Eltern aus.

Sie können Antrag und Bescheinigung (eingescannt) gerne per E-Mail an unser Sekretariat senden. Sie erhalten keinen weiteren Bescheid. Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bis zu einer Entscheidung ist Ihr Kind aber auch in diesem Fall vom Präsenzunterricht befreit.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit unseren Schülerinnen und Schülern.