1. Wechsel aus einer Schulform der Sekundarstufe I

Falls Ihr Kind aus einem anderen Gymnasium zu uns wechseln möchte, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und stellen einen Aufnahmeantrag.

Falls Ihr Kind eine Realschule, eine integrierte Gesamtschule oder eine Mittelschule besucht und Sie einen Wechsel auf die THS in Betracht ziehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Überlegen Sie gemeinsam mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes, ob es aufgrund seiner individuellen Lernentwicklung, seines Leistungsstandes und seiner Arbeitshaltung für einen erfolgreichen Besuch eines Gymnasiums geeignet erscheint.
  • Beantragen Sie den Übergang auf das Gymnasium bei Ihrer Schulleitung.
  • Die Klassenkonferenz entscheidet über Ihren Antrag. Diesem wird in der Regel stattgegeben, wenn Ihr Kind in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (erste Fremdsprache) sowie in den übrigen Fächern im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erbracht hat.
  • Mit dem Bescheid der Klassenkonferenz stellen Sie den Aufnahmeantrag bei uns. Die Unterlagen erhalten Sie in unserem Sekretariat. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welcher Klasse wir Ihr Kind zuweisen.
  • Sie melden Ihr Kind bei der abgebenden Schule persönlich und schriftlich ab.

Ein Wechsel ist in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig. Gerne können Sie sich telefonisch oder persönlich durch den Schulleiter der THS, Herrn Dr. Weskamp, beraten lassen. Es besteht nach Absprache auch die Möglichkeit, an einigen Tagen probeweise am Unterricht teilzunehmen. Hierzu müssen Sie einen Urlaubsantrag über den Klassenlehrer Ihres Kindes bzw. bei Ihrer Schulleitung stellen.

 

2. Wechsel aus einer Intensivklasse oder einem Intensivkurs

Nach Abschluss der Förderung in einer Intensivklasse oder einem Intensivkurs entscheidet die Klassenkonferenz der abgebenden Schule über den weiteren Bildungsgang. Hierzu werden Sie dort angehört und können Ihre Wünsche äußern.

Ein Übergang in das Gymnasium ist nur möglich, wenn die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung es erwarten lassen, dass es am Unterricht am Gymnasium erfolgreich teilnehmen kann.

Schülerinnen und Schüler, die aus der Intensivklasse in das Gymnasium wechseln, müssen bereits gut Deutsch können. Sie sind in der Lage, die wesentlichen Inhalte auch schwieriger Texte zu verstehen. Sie können sich spontan und fließend mit anderen Menschen auf Deutsch auch über fachliche Themen austauschen, ohne dass es zu Verständigungsschwierigkeiten kommt. Dies entspricht dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, benötigen wir einen Bescheid der abgebenden Schule oder einen Vermerk über die Gymnasialeignung auf dem Zeugnis. Gerne können Sie sich zuvor bei uns beraten lassen.

 

3. Besuch der gymnasialen Oberstufe mit mittlerem Schulabschluss

Falls Ihr Kind zuvor ein Gymnasium besucht hat oder einen qualifizierenden Realschulabschluss besitzt, wie er an einer integrierten Gesamtschule erworben werden kann, können Sie Ihr Kind an unserer gymnasialen Oberstufe anmelden.

Falls Ihr Kind den mittleren Abschluss besitzt, ist für den Übergang die Befürwortung der Klassenkonferenz erforderlich. Diese erfolgt unter der Voraussetzung, dass die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe erwarten lassen und Ihr Kind den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht hat.

Bitte lassen Sie sich von unserem Studienleiter, Herrn Schwietering, beraten. Einen Termin erhalten Sie über das Sekretariat. Den Aufnahmeantrag senden Sie bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres schriftlichen über die abgebende Schule an uns.