Stand: 13. März 2020
1. Die Abiturientinnen und Abiturienten sind vom regulären Unterricht durch Erlass des Hessischen Kultusministeriums bis zu den Osterferien freigestellt und dürfen die Schule nicht betreten.
2. Die folgenden Prüfungen finden im Raum 226 (Physikfachraum) statt:
Alle anderen Prüfungen sind in der Stadthalle Homberg (Efze).
3. An den Prüfungstagen erfolgt der Einlass in die Stadthalle oder in den Prüfungsraum 226 bereits um 8 Uhr für diejenigen Prüflinge, die eigene Hilfsmittel (Lektüren, Wörterbücher, Formelsammlungen usw.) mitbringen. Die Prüferinnen und Prüfer kontrollieren dann bis 8.30 Uhr, ob die Hilfsmittel den Vorgaben entsprechen. Diese Regelung ist notwendig, weil die Abiturientinnen und Abiturienten die Schule nicht mehr zur vorherigen Abgabe der Hilfsmittel betreten sollen.
4. Die Prüferinnen oder Prüfer übersenden die Aufgaben für die Präsentationsprüfungen fristgerecht per E-Mail an die Abiturientinnen und Abiturienten. Sie bieten dabei Möglichkeiten an, wie die Prüflinge Rückfragen stellen können (per Telefon, per E-Mail usw.).
5. Klausuren der Qualifikationsphase 4, die vor den Osterferien oder am Montag nach den Osterferien stattfinden, sind abgesagt oder verschoben. Dies gilt auch für Nachschreibtermine. Es wird so verfahren, dass den Abiturientinnen und Abiturienten kein Nachteil entsteht. Ist die Leistung auch ohne die entsprechende Klausur feststellbar, empfehlen wir den Fachlehrkräften, die Klausur nicht nachzuholen (vgl. § 9 Abs. 9 OAVO).