Gerade jetzt ist es wichtig, gesellschaftliche Geschlossenheit zu demonstrieren. Dies haben die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner- und der Bundespräsident-Theodor-Heuss Schule sowie die Organisatoren mit dem Projekt „Flagge zeigen!“ getan. … weiterlesen
Stand: 17.03.2020
Stand: 16. März 2020
In den Fächern, in denen es möglich ist, wollen wir die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben versorgen. Hierzu stehen zwei Wege zur Verfügung:
Falls Schülerinnen und Schüler keine oder nur wenige Lernmaterialien erhalten haben, so kann das gute Gründe haben. In manchen Fächern ist es kaum möglich, in so kurzer Zeit Aufgaben zu entwickeln, die tatsächlich den eigenständigen Erwerb von neuem Wissen ermöglichen. In anderen Fächern ist die Interaktion mit einer Lehrkraft für das Verstehen notwendig.
Unser Ziel ist es daher vor allem, dass die Schülerinnen und Schüler bereits erworbenes Wissen nicht verlernen. Um dies zu erreichen, können die Eltern mit Ihren Kindern einen Zeitplan entwickeln, in dem folgende Elemente vorhanden sind:
Hilfreich kann auch eine Online-Nachhilfe (zum Beispiel „Sofatutor“) sein. Hier gibt es meist kostenfreie Probeabos für einen Monat. Darüber hinaus ist das Schulfernsehen der ARD zu empfehlen.
Schülerinnen und Schüler, die besonders schnell lernen, können auch mit dem Schulbuch und mit Hilfe des Internets vorarbeiten. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler Methoden der Ergebnissicherung anwenden, die sie in der Schule vielfach erprobt haben: Unterstreichen, MindMaps oder Notizen in eigenen Worten nach dem Durchlesen eines Kapitels anfertigen, mit Freunden telefonieren und sich gegenseitig berichten, was man gelernt hat.
Im Übrigen werden wir im Lehrerkollegium besprechen, wie fehlender Unterrichtsstoff nachgeholt werden kann. Falls es bei den Schulschließungen bis zu den Osterferien bleibt, wird dies gut möglich sein, weil das Hessische Kultusministerium alle anderen Veranstaltungen (Wanderfahrten, Studienfahrten, außerunterrichtliche Veranstaltungen usw.) bis zu den Sommerferien abgesagt hat und hierdurch mehr Zeit für regulären Unterricht zur Verfügung steht.
Ab Dienstag findet nur eine Notbetreuung bei Bedarf statt. Wir bitten alle Eltern, die zu den berechtigten Gruppen gehören, Ihre Kinder hierzu telefonisch anzumelden. Am Tag der Betreuung müssen wir Sie leider bitten, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorzulegen. Erfolgt keine Anmeldung, wird das Angebot ab Mittwoch eingestellt. Sollten die Eltern dann wieder eine Betreuung benötigen, bitten wir diese, die Schule zu kontaktieren.
Wir wünschen allen Mitgliedern der Schulgemeinde alles Gute und vor allem Gesundheit! Hoffen wir, dass alles bald überstanden ist.
Stand: 14. März 2020
Stand: 16.03.2020
Ab Montag, 16. März 2020, findet bis zu den Osterferien in Hessen auf Beschluss der Landesregierung kein regulärer Unterrichtsbetrieb mehr statt.
Gleichwohl wird es nach jetziger Sachlage ein Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 an der Schule geben. Dieses soll sich aber nur an einen kleinen Kreis betroffener Eltern richten, die in kritischen Bereichen tätig sind. Eine Liste der Berufsgruppen hat das Hessische Kultusministerium in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Das Abitur wird voraussichtlich planmäßig durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Montag noch einmal Gelegenheit haben, Absprachen mit ihren Lehrkräften zu treffen und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen. Dies gilt nicht für die Abiturientinnen und Abiturienten, die bereits am Freitag freigestellt wurden. Es findet kein regulärer Unterricht statt. Der Besuch der Schule ist freiwillig.
Folgende Einzelregelungen gelten für die THS:
Stand: 13. März 2020
1. Die Abiturientinnen und Abiturienten sind vom regulären Unterricht durch Erlass des Hessischen Kultusministeriums bis zu den Osterferien freigestellt und dürfen die Schule nicht betreten.
2. Die folgenden Prüfungen finden im Raum 226 (Physikfachraum) statt:
Alle anderen Prüfungen sind in der Stadthalle Homberg (Efze).
3. An den Prüfungstagen erfolgt der Einlass in die Stadthalle oder in den Prüfungsraum 226 bereits um 8 Uhr für diejenigen Prüflinge, die eigene Hilfsmittel (Lektüren, Wörterbücher, Formelsammlungen usw.) mitbringen. Die Prüferinnen und Prüfer kontrollieren dann bis 8.30 Uhr, ob die Hilfsmittel den Vorgaben entsprechen. Diese Regelung ist notwendig, weil die Abiturientinnen und Abiturienten die Schule nicht mehr zur vorherigen Abgabe der Hilfsmittel betreten sollen.
4. Die Prüferinnen oder Prüfer übersenden die Aufgaben für die Präsentationsprüfungen fristgerecht per E-Mail an die Abiturientinnen und Abiturienten. Sie bieten dabei Möglichkeiten an, wie die Prüflinge Rückfragen stellen können (per Telefon, per E-Mail usw.).
5. Klausuren der Qualifikationsphase 4, die vor den Osterferien oder am Montag nach den Osterferien stattfinden, sind abgesagt oder verschoben. Dies gilt auch für Nachschreibtermine. Es wird so verfahren, dass den Abiturientinnen und Abiturienten kein Nachteil entsteht. Ist die Leistung auch ohne die entsprechende Klausur feststellbar, empfehlen wir den Fachlehrkräften, die Klausur nicht nachzuholen (vgl. § 9 Abs. 9 OAVO).