Ab 22. Februar befinden wir uns nach den neuen Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums in den Jahrgansstufen 5 und 6 im Wechselmodell und mit der Q2 im vollständigen Präsenzunterricht. Die Klassen 7 bis 11 (E-Phase) werden wie bisher in Distanz unterrichtet.
[Stand der Informationen: 24.2.2021, 10.00 Uhr, kleinere Änderungen beim Stundenplan der Q2, Punkt 4]
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Elternbrief des Kultusministers.
Darüber hinaus haben wir einige schulische Konkretisierungen beschlossen, um den besonderen Herausforderungen der gleichzeitigen Beschulung in Distanz, Wechsel und Präsenz Rechnung zu tragen.
1. Parallele Realisierung von Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht
- Grundsätzlich erfolgt der Unterricht in allen Klassenstufen weiterhin nach Stundenplan.
- Falls die Internetkapazität der Schule es zulässt oder die Lehrkräfte von zu Hause aus unterrichten, kann der Unterricht in Form von Videokonferenzen stattfinden.
- Alternativ stellen die Lehrkräfte für die Stunden, in denen keine Videokonferenz möglich ist, Aufgaben in Moodle ein und ermöglichen es ihren Schülerinnen und Schülern, sie in den jeweiligen Unterrichtsstunden zu erreichen. Hierzu sind beispielsweise die Einrichtung eines Forums auf Moodle, die Nutzung von schul.cloud oder auch der Kontakt per E-Mail geeignet. Die Lehrkräfte informieren ihre Lerngruppen, welches Verfahren sie wählen.
2. Jahrgangsstufen 5 und 6
2.1. Einteilung der Schülerinnen und Schüler
- In den Jahrgangsstufen 5 und 6 besucht jeweils die Hälfte einer Klasse die Schule (Gruppe 1), während die andere Hälfte (Gruppe 2) zu Hause lernt. Der Wechsel findet jeweils nach einer Schulwoche statt.
- Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach dem Alphabet, und zwar nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Diese Methode haben wir gewählt, weil wir Verlässlichkeit darüber brauchen, wer in der Schule ist und wer zu Hause, auch um im Falle eines Feueralarms sicher nachvollziehen können, wer anwesend ist. Die alphabetische Zuordnung können wir ohne datenschutzrechtliche Bedenken auf der Homepage publizieren. Sie können sie hier abrufen:
Zuordnung der Schülerinnen und Schüler im Wechselunterricht
- Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den eingeteilten Gruppen auch am Religions- oder Ethikunterricht sowie am Kreativfach gemäß Stundenplan teil. Informationen zum Instrumentalunterricht folgen über die Musikschule direkt an die Eltern.
- In der Jahrgangsstufe 6 findet der Nachmittagsunterricht am Donnerstag in Biologie (6a), Geschichte (6b) und Erdkunde (6c) jeweils um 14.30 Uhr als digitaler Distanzunterricht mit der gesamten Klasse statt.
2.2. Methodische Umsetzung
- Grundsätzlich sind die Lehrkräfte frei in ihren pädagogischen und unterrichtlichen Entscheidungen. Gemäß unserem Rahmenkonzept für den Wechselunterricht ist die empfohlene Methode der sogenannte „Flipped Classroom“. Flipped Classroom hat zum Ziel, Erklärphasen aus dem Präsenzunterricht in den Distanzunterricht zu verlagern. Dies führt zu folgender methodischer Schwerpunktbildung:
Gruppe in Präsenz |
Gruppe in Distanz |
Schülerinnen und Schüler wenden Wissen an, das sie sich im Distanzunterricht selbst erarbeitet haben |
Beschäftigung mit Lektionen (Video-, Audio-, Arbeitsblätter), die über Moodle bereitgestellt werden |
Lehrkräfte beantworten Fragen, die sich den Schülerinnen und Schülern im Distanzunterricht gestellt haben |
Lesen empfohlener Webseiten (Links können über Moodle zur Verfügung gestellt werden) |
Es dominieren Unterrichtsgespräche und Präsentationen
Die eigentlich im Flipped Classroom vorgesehenen Methoden wie Rollenspiele, Gruppenarbeit usw. sollten in der Pandemiezeit vermieden werden |
Onlinechats innerhalb der Lerngruppe (schul.cloud und Foren in Moodle) |
Durchführung von Experimenten |
Bearbeiten von Tests und gegenseitigen Bewertungen (Aktivität kann ebenfalls in Moodle angelegt werden) |
3. Arbeitsgemeinschaften und Nachmittagsangebote
- In der Pandemiezeit müssen leider die Arbeitsgemeinschaften, die nicht im Distanzunterricht stattfinden können, und die pädagogische Mittagsbetreuung entfallen. Der Unterricht endet generell nach der sechsten Stunde um 13 Uhr.
4. Mindestabstand in der Q2
- Da in der Q2 der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss, werden die Schülerinnen und Schüler ggf. in zwei Räume aufgeteilt, wobei die Fachlehrkräfte zwischen diesen Räumen wechseln. Die Gruppeneinteilung (Gruppe 1, Gruppe 2) erfolgt durch unseren Studienleiter und wird über die Fachlehrerinnen und -lehrer mitgeteilt. Den Stunden- und Raumplan können Sie hier abrufen:
Stundenplan für die Q2-Gruppen 1 und 2
5. Klassenarbeiten und Klausuren
5.1. Unter- und Mittelstufe
- Die Fachlehrkräfte können beim Schulleiter beantragen, dass die vorgeschriebene Zahl der Klassenarbeiten reduziert wird.
- Wir empfehlen, jeweils nur eine Klassenarbeit im zweiten Halbjahr in den Hauptfächern zu schreiben, sobald wieder Präsenzunterricht möglich ist.
- In der Pandemiezeit können die Fachlehrkräfte die „sonstige Mitarbeit“ höher gewichten, beispielsweise, wenn die geschriebene Arbeit eher schlecht ausgefallen ist.
5.2. Gymnasiale Oberstufe
5.2.1. Allgemein
- Die Fachkonferenzen oder alle Lehrkräfte, die das betreffende Fach im jeweiligen Jahrgang unterrichten, können eine Abweichung von der Art und der Anzahl der Leistungsnachweise beantragen, soweit aufgrund der Corona-Virus-Pandemie der Unterricht zeitweise ausgesetzt wurde.
- In der Klausurenplanung für das zweite Halbjahr haben wir nur noch einen Termin je Fach und Jahrgangsstufe vorgesehen.
5.2.2. Qualifikationsphase
- In der Qualifikationsphase kann eine Klausur und einen weiteren Leistungsnachweis (Referate/Präsentationen, schriftliche Ausarbeitung) im zweiten Halbjahr vorgesehen werden. Die schriftliche Ausarbeitung kann dabei eine längere Hausaufgabe sein. Der weitere Leistungsnachweis sollte möglichst bis zum 30. April abgeschlossen sein, so dass die Schülerinnen und Schüler sich ab Mai auf die Klausuren konzentrieren können.
- Das Festhalten an zwei Leistungsnachweisen erlaubt es, dass die Schülerinnen und Schüler schlechte Leistungen, die möglicherweise Auswirkungen auf die Abiturgesamtnote haben, ausgleichen können.
5.2.3. Einführungsphase
- Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase empfehlen wir, nur eine Klausur oder eine Ersatzleistung vorzusehen.
5.2.4. E-Learning
- Im Rahmen unseres E-Learning-Konzepts kann die Klausurersatzleistung „schriftliche Ausarbeitung“ auch über Moodle durchgeführt werden.
- Falls Lehrkräfte dieses Format wählen, erhalten die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig nähere Informationen in ihrem Kurs.
5.3. Entwicklung der Pandemie
Sollte die Pandemieentwicklung zu einer weiteren Beeinträchtigung des Präsenzunterrichts nach den Osterferien führen, müssen wir die Regelungen erneut anpassen, zum Beispiel dadurch, dass die im Moment noch vorgesehene Klausur oder Klassenarbeit ebenfalls ersetzt wird. Außerdem behält sich das Kultusministerium vor, auch in diesem Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken zu lassen.
6. Sportunterricht
- Grundsätzlich ist es möglich, Sportunterricht nach den Hygienevorgaben des Hessischen Kultusministeriums zu erteilen.
- Wir empfehlen aus Infektionsschutzgründen und wegen der Wetterlage, den praktischen Sportunterricht gemäß Kerncurricula möglichst im Freien durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, kann Theorieunterricht stattfinden.
7. Mensa und Cafeteria
- Mensa und Cafeteria bleiben mindestens bis einschließlich 5. März 2021 geschlossen. Wir können nicht verlässlich sicherstellen, dass in den Pausenzeiten Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Außerdem ist es unser Ziel, weitere Durchmischung der Schülerschaft zu vermeiden.
8. Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase
- Zur Kontaktreduzierung gehen die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase nach dem Betreten des Schulgebäudes am Morgen direkt in die ihnen zugewiesenen Räume.
- In den Freistunden und in der Mittagspausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren jeweiligen Gruppeneinteilungen in den Tutorenräumen (De SGR: 202/203; En SCH: 011/018; Ge LO: 111/112; Ma MZ: 209/210) auf.
- Bitte beachten Sie unbedingt, dass beim Verlassen des Gebäudes in den Freistunden oder in der Mittagspause die Maßgaben der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung gelten: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Ein Aufenthalt in der Pausenhalle ist, außer beim Toilettengang, zu keinem Zeitpunkt erlaubt.
9. Hygienevorgaben
- Es gelten dieselben Hygienevorgaben wie vor den Weihnachtsferien.
- Auch wenn Alltagsmasken einen gewissen Schutzeffekt haben, durchdringen insbesondere kleinere Aerosole den Stoff. Wir empfehlen daher das Tragen einer FFP2-Maske oder mindestens einer medizinischen Maske (OP-Maske).
- Bitte beachten Sie die Hinweise zum Umgang mit Krankheitssymptomen.
10. Notbetreuung 5/6
- Die bisherige Möglichkeit, Kinder formlos für eine Betreuung anzumelden, besteht nach den Vorgaben des Kultusministeriums nicht mehr.
- Sollten Ihre Kinder im Wechselmodell betreut werden müssen, wenn ihre Teilgruppe zu Hause lernt, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Mit dieser Bescheinigung können Sie Ihr Kind jeweils einen Werktag vorher bis 10 Uhr über unser Sekretariat zur Betreuung anmelden. Die Bedingungen finden Sie im Brief des Kultusministers (siehe oben).
- Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Wir bitten Sie daher, dass Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Vielen Dank.