Die Änderungen des Infektionsschutzgesetz haben eine Reihe von Auswirkungen auf den Schulbetrieb.

[Stand: 29.04.2021 – 10.15 Uhr
Klasseneinteilung 8c korrigiert; Hinweis auf Testverpflichtung]

Grundsätzliche Regelungen

Bei besonderem Infektionsgeschehen gelten nun zusätzlich zu den hessischen Infektionsschutzmaßnahmen bundeseinheitliche besondere Maßnahmen (sog. „Notbremse“). Dies hat für unseren Schulbetrieb folgende Konsequenzen:

  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden bzw. sich unter Aufsicht selber testen.
  • Überschreitet im Schwalm-Eder-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
  • Überschreitet im Schwalm-Eder-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so wird ab dem übernächsten Tag Distanzunterricht durchgeführt. Davon ausgenommen ist die Qualifikationsphase, die im Wechselunterricht verbleibt.
  • Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Sieben-Tage-Inzidenz im Schwalm-Eder-Kreis unter 100, erfolgt Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 und Präsenzunterricht in der Qualifikationsphase.

Welche Maßnahme jeweils gilt, richtet sich nach dem im Internet vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen. Die Bekanntgabe erfolgt jeweils durch die zuständige Behörde. Hinweise finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Bitte beachten Sie auch, dass bei der Schülerbeförderung sowohl während der Fahrt als auch während des Aufenthalts in einer Einrichtung des öffentlichen Nahverkehrs die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht.

Was bleibt unverändert?

  • Die Durchführung von Präsenzunterricht erfolgt unter der Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte. Hierzu gehören vor allem: Abstand halten, richtiges Husten und Niesen sowie gründliches Händewaschen, Maske (möglichst OP- oder FFP2-Schutz) tragen, SARS-CoV-2 Antigen Tests, regelmäßig lüften, Einbahnstraßensystem. Während der Pausen achten Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler auf die Einhaltung des Mindestabstands auf dem Schulhof.
  • Die Möglichkeit zur Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht weiterhin bei nachgewiesener Notwendigkeit.
  • Weiterhin können die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht in der Schule abgemeldet werden und erhalten dann ausschließlich Aufgaben über Moodle.

Die neuen Regelungen treten an hessischen Schulen zum 3. Mai und zum 6. Mai in Kraft.

Änderungen ab 3. Mai

  • Die Qualifikationsphase wird ab Montag, 3. Mai 2021, nicht mehr in geteilten Gruppen im Präsenzunterricht beschult, sondern im Wechselunterricht.
  • Die bisherigen Gruppen (1 und 2) bleiben erhalten.
  • Es ist ein täglicher (statt wie sonst wöchentlicher) Wechsel der beiden Gruppen erforderlich, weil hierdurch die Zahl der zu schreibenden Klausuren je Woche und Schüler/in reduziert werden kann. Entsprechend findet die SARS-CoV-2 Rapid Antigen Testung montags bis donnerstags möglichst in der ersten Stunde statt.
  • Zeit- und Klausurenplan der Qualifikationsphase: Download

Änderungen ab 6. Mai

  • Je nach Sieben-Tage-Inzidenz erfolgt entweder Wechselunterricht oder Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 (E-Phase) und Wechsel- oder Präsenzunterricht in der Qualifikationsphase (siehe oben).
  • Zusammenfassend gelten dabei folgende Abhängigkeiten:

 

Inzidenz Jahrgangsstufen 5 bis 11 Qualifikationsphase
Bis 100 Wechselunterricht Präsenzunterricht
100 bis 165 Wechselunterricht Wechselunterricht
Über 165 Distanzunterricht Wechselunterricht

 

  • Die bestehende Gruppeneinteilungen und der wöchentliche Wechsel für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bleiben unverändert.
  • Der Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 muss wegen des einzuhaltenden Mindestabstands in drei Gruppen (1, 2, 3) stattfinden, der Wechselunterricht in der Jahrgangsstufe 11 (E) kann in zwei Gruppen (1, 2) erfolgen.
  • Die Gruppen- und Zeitpläne erhalten Sie als Downloads:
  • Es gilt der übliche Raumplan wie in Untis ausgewiesen.
  • Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler nur dann am Unterricht in der Schule teilnehmen dürfen, wenn sie zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden oder unter Aufsicht der Lehrkräfte einen Selbsttest durchführen. Hierzu müssen die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung mitbringen. Dies ist eine gesetzliche Regelung nach § 28b Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes, von der es keine Ausnahme gibt. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen

Elternbrief des Hessischen Kultusministers

Einverständniserklärung zum Selbsttest